Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Muster gemäß Art. 28 DSGVO — Stand: Juli 2026

Dies ist die Vorlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), den jeder EV-Cockpit-Kunde bei Vertragsabschluss erhält. Sie dient hier der vorab-Information und Transparenz. Der tatsächlich unterzeichnete AVV wird individuell mit Datum, Firmierung und Unterschrift beider Parteien versehen. Diese Vorlage ersetzt keine rechtliche Beratung — Kunden mit eigenem Beratungsbedarf empfehlen wir, den Vertrag vor Unterzeichnung durch eine eigene Rechts- oder Datenschutzberatung prüfen zu lassen.

Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter:

EuV Kleverland GmbH
Große Straße 45
47533 Kleve
E-Mail: kleve@engelvoelkers.com

— nachfolgend „Auftragsverarbeiter" —, Betreiberin der Software „EV Cockpit"

Auftraggeber: das jeweilige Engel & Völkers Büro, das einen EV-Cockpit-Zugang gebucht hat (im individuellen Vertrag namentlich benannt) — nachfolgend „Auftraggeber" oder „Verantwortlicher" —

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber die Software „EV Cockpit" als gehostete Anwendung (SaaS) zur internen Büroorganisation zur Verfügung und verarbeitet dabei in dessen Auftrag personenbezogene Daten gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Hauptvereinbarung (Nutzung von EV Cockpit) und endet automatisch mit deren Beendigung.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst je nach den vom Auftraggeber gebuchten und genutzten Modulen insbesondere:

Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erbringung der vom Auftraggeber gebuchten Funktionen von EV Cockpit. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt.

3. Kategorien betroffener Personen

4. Kategorien personenbezogener Daten

Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen; sollten krankheitsbedingte Abwesenheiten erfasst werden, beschränkt sich dies auf den Zeitraum der Abwesenheit ohne Diagnoseangaben.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich,

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber vorab über beabsichtigte Änderungen; der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb angemessener Frist widersprechen.

UnterauftragsverarbeiterZweckOrt der Verarbeitung
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurServer-HostingDeutschland
Google Ireland LimitedLogin (Google-SSO); optional Google Drive-Anbindung für BelegablageEU/EWR bzw. Drittland (USA) je nach Google-Dienst, abgesichert über die Standardvertragsklauseln der Google-Auftragsverarbeitungsbedingungen
Anthropic PBCKI-gestützte Texterkennung bei Rechnungs-Uploads (Modul EVFiBu)Drittland (USA), abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO

Eine Übermittlung von Daten außerhalb des in dieser Tabelle genannten Rahmens erfolgt nicht.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die aktuell umgesetzten Maßnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, einzelne Maßnahmen im Zuge des technischen Fortschritts zu ändern, sofern das ursprüngliche Schutzniveau nicht unterschritten wird.

8. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Vertragsbeziehung stellt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber auf Anfrage einen vollständigen Export der gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden alle verbleibenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht, einschließlich der zugehörigen Datenbank, Dateiablagen und Zugangsdaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. handels- oder steuerrechtliche Fristen für Rechnungsdaten) entgegensteht.

9. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der Art. 82, 28 DSGVO sowie die Haftungsregelungen der Hauptvereinbarung.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

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